Adea Care ambulanter Pflegedienst GmbH
Behandlungspflege ( SGB V)
Als zugelassener Pflegedienst bieten wir Ihnen im Rahmen des Sozialgesetzbuches V qualifizierte häusliche Krankenpflege an - ärztlich verordnet, von uns zuverlässig und fachgerecht durchgeführt.
Grundpflege (SGB XI & XII)
Die Grundpflege ist ein wesentlicher Bestnandteil unserer täglichen Arbeit - sie bedeutet weit mehr als nur Hilfe im Alltag. Sie ist ein Zeichen von Würde, Respekt und Fürsorge. Im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) und der Sozialhilfe (SGB XII) bieten wir umfassende Unterstützung, damit Menschen mit Pflegebedarf in ihrer vertrauten Umgebung gut versorgt sind.
Entlastungsleistungen (SGB XI § 45b)
Pflege zu Hause ist eine große Aufgabe - für Pflegebedürftige ebenso wie für deren Angehörige. Um diese zu unterstützen, stellt die Pflegeversicherung ein extra Budget zur Verfügung. Ab Pflegegrad 1können Unterstützungsanebote in Anspruch genommen werden.

Behandlungspflege
- Wundversorgung
- Medikamentengabe
- Injektionen
- Blutzuckerkontrollen
- Kompressionsstrümpfe/ an -und ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen
- Katheterpflege und -wechsel
- Stomaversorgung
Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasur)
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung
- Förderung der Selbstständigkeit im Alltag
- Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI


Entlastungsleistungen
- Unterstützung im Alltag
- Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen, Putzen
- Begleitung außer Haus (Arzttermine, Apotheke, Spaziergang, Frisör, Fußpflege etc.)
- Betreuungsangebote (Gespräche, Vorlesen, Gesellschaft leisten, aktivierende Beschäftigungen)
- Entlastung pflegender Angehöriger ( z.B. durch stundenweise Betreuung der pflegebedürftigen Person.